TGD

TIERGESUNDHEITSDIENST (TGD)

E-Mail Anfrage Beitritt TGD siehe unten

ALLGEMEINES
Der OÖ Tiergesundheitsdienst dient der Qualitätsverbesserung in der Produktion tierischer Lebensmittel. Er wurde eingerichtet, um Transparenz und Effizienz im Bereich Arzneimitteldokumentation, Tiergesundheit und Tierschutz am landwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Dazu werden dokumentierte Betriebserhebungen mittels Checklisten durch die betreuenden Tierärzte durchgeführt. Dadurch sollen Mängel erkannt, dokumentiert und mittels einer Fristsetzung behoben werden.

Durch diese intensive Betreuung ist eine Weiterentwicklung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion gewährleistet. Außerdem steht den TGD-Betrieben eine kostengünstige Diagnostik zur Verfügung. Dadurch können Ursachen besser erkannt und prophylaktische und therapeutische Maßnahmen gezielt eingesetzt werden.

Nach einem Grundkurs sollen regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen das Wissen von Landwirt und Tierarzt stets auf dem neuesten Stand halten, sowie Fragen und Probleme im gemeinsamen Gespräch lösen.
 
BETRIEBSERHEBUNGEN UND KONTROLLEN
Je nach Betriebsgröße und Betriebsart werden 1 oder mehrere Betriebserhebungen vom Tierarzt durchgeführt, die in den meisten Fällen zentral verrechnet werden (über die TGD-Geschäftsstelle). Dabei werden vorgegebene Checklisten durchgearbeitet und mit Angabe etwaiger Mängel an die zentrale TGD-Stelle übermittelt. Die Mängel müssen innerhalb der dokumentierten Fristsetzung behoben werden.

Es werden auch laufend Kontrollen beim Landwirt und bei den Tierärzten durchgeführt, einerseits durch die TGD-Geschäftsstelle, andererseits auch von unbeteiligten äußeren Stellen, um eine unabhängige, übergeordnete Kontrolle zu erreichen.

ANWENDUNG VON ARZNEIMITTELN
Die Anwendung von Arzneimitteln, Fütterungsarzneimitteln und Impfstoffen ist an eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung durch den Landwirt gebunden.
Arzneimittel zur äußerlichen oder peroralen (Eingabe über das Maul) Anwendung dürfen vom Tierarzt an alle Landwirte abgegeben werden.

Arzneimittel zur Instillation (z.B. Euterinjektoren) oder Injektion (z.B.intramuskulär) dürfen nur an TGD-Betriebe nach vorheriger Untersuchung und Diagnose am betreffenden Tier zur Weiterbehandlung in dafür geeigneten Mengen abgegeben werden. Bezüglich der erlaubten Wirkstoffe gibt es eine eigene Arzneimittel-Liste, die immer wieder aktualisiert wird. Eine genaue Dokumentation der Abgabe und der Anwendung durch Tierarzt und Landwirt ist erforderlich. Beides muss sofort, lückenlos und chronologisch dokumentiert werden, um die Qualität und Arzneimittelfreiheit in der tierischen Produktion zu gewährleisten. Die Dokumentation wird sowohl im Rahmen der Betriebsbesuche und der übergeordneten Kontrollen überprüft.
 
TGD-PROGRAMME
Einzelne Gesundheitsprogramme (z.B. Euter, Fruchtbarkeit, Parasiten, etc.) können in den Tiergesundheitsdienst einbezogen werden. Dabei werden erweiterte Untersuchungen und zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt. Die Programme sind extra zu honorieren.

LEISTUNGSKATALOG
In einem Leistungskatalog werden die einzelnen möglichen Untersuchungen festgehalten und auch der jeweilige Selbstkostenbeitrag. Für TGD-Betriebe sind diese Leistungen kostenlos bzw. um vieles günstiger als für nicht TGD-Betriebe. 
https://www.ooe-tgd.at/1322.htm

 - Bakteriologische Milchuntersuchung
Die bakteriologische Milchuntersuchung (BU) ist ein sehr wichtiges Diagnostikmittel zur Abklärung von Euterentzündungen. Vor allem für die Wahl des "richtigen" Antibiotikums ist das im Anschluss an die BU durchgeführte Antibiogramm sehr hilfreich. Dabei werden die aus der Milch angezüchteten Keime auf ihre Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Chemotherapeutika getestet. Vom Oö. TGD werden die Kosten für die bakteriologische Untersuchung sowie für das Antibiogramm zur Gänze übernommen.

>> Das Probenahmeset für die Milchprobennahme ist vom Tierbesitzer selbst zu bezahlen. Dieses kann vom Betreuungstierarzt bei der Fa. Buchrucker, Telefon +43 (0) 72 34 - 83304, bestellt werden.

 - Routinediagnostik /Allgemeine Diagnostik
Für alle Tierarten, für die ein TGD Betreuungsvertrag mit dem Oö. TGD besteht (= TGD Betrieb), sowie Tierarten, die gemäß der TGD Verordnung mitbetreut werden dürfen (siehe TGD Verordnung, Kapitel 1, Artikel 2, Z 12 B), beteiligt sich der Oö. TGD an den Untersuchungskosten.

Sektionen (mit oder ohne weiterführende Untersuchungen), Bakteriologische Unter-suchungen plus Antibiogramm, Parasitologische Untersuchungen, Histologische Unter-suchungen. Alle Tierarten, für die ein TGD Betreuungsvertrag besteht inkl. der mitbetreuten Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Wildtiere in Gatterhaltung, Fische, Pferde etc.)
 
Serologie (Parameter lt. Untersuchungsantrag) Bei den Tierarten Schwein, Rind, Schaf und Ziege, wo ein TGD Betreuungsvertrag besteht

Spezifischer Erregernachweis (Parameter lt. Untersuchungsantrag). Bei den Tierarten Schwein und Rind, wo ein TGD Betreuungsvertrag besteht

Für alle anderen Untersuchungen beteiligt sich der Oö. TGD nur dann an den Untersuchungskosten, wenn vor der Einleitung einer Untersuchung ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Post) gestellt wird (Anforderungen siehe Grundlagen Kostenübernahme).
Untersuchungsantrag Oö. TGD ist zu verwenden.

Kostenbeteiligung durch den Oö. TGD
Der Oö. TGD übernimmt bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgangsweise 85% der Untersuchungskosten. Der 15%ige Selbstkostenbeitrag wird im Rahmen der zentralen Verrechnung der Betriebserhebungen dem Tierhalter vorgeschrieben und zentral eingehoben. Damit dies durchgeführt werden kann, ist die Unterschrift des Tierhalters am Untersuchungsantrag verpflichtend. Fehlt diese, sind die Labors angewiesen, die Rechnung an den Einsender zu stellen.

Untersuchungsstellen
Mit folgenden Untersuchungsstellen wurden Vereinbarungen getroffen:
o AGES Linz und Mödling dürfen alle oben genannten Untersuchungen in allen Tierkategorien durchführen
o VMU Wien (Schweineklinik) darf alle oben genannten Untersuchungen für die Tierkategorie Schwein durchführen
o Bei anderen Untersuchungsstellen erfolgt eine Kostenbeteiligung
nur unter der Voraussetzung, dass vorher ein schriftlicher Antrag gestellt wurde.

FORT- UND WEITERBILDUNG
Eine 8-stündige Grundausbildung ist für die Anwendung von Arzneimitteln erforderlich. Dies ist verpflichtend für jede Person, die Arzneimittel anwendet (nicht nur 1 Person pro Betrieb). Die Anwendung von Fütterungsarzneimitteln bzw. von Impfstoffen benötigt eine zusätzliche Grundausbildung. Im Anschluss an die Grundausbildung müssen alle 4 Jahre jeweils 5 Stunden Weiterbildung absolviert werden.

 
GESETZE / WEITERFÜHRENDES

TGD-VERORDNUNG 2005

TIERARZNEIMITTELKONTROLLGESETZ, UMWIDMUNG, KASKADENREGELUNG Jan 2002

Änderung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes Jul 2005

Änderung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes Dez 2005

Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2006

Arzneimittel-Wirkstoffliste

Arzneimittelanwendung - "POSITIVLISTE"


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